Ratgeber · Krankenfahrt · Stand 2026

Zuzahlungsbefreiung – wie Sie den Eigenanteil auf 0 € senken

Bei Krankenfahrten zahlen Sie normalerweise 5–10 € Eigenanteil pro Fahrt. Wer die Belastungsgrenze erreicht, wird von Zuzahlungen befreit – und fährt dann kostenfrei. So funktioniert es.

Gesetzlich Versicherte zahlen pro Jahr höchstens 2 % ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen, chronisch Kranke nur 1 %. Wer diese Belastungsgrenze erreicht, beantragt bei der Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres. Dann entfällt der Eigenanteil von 5–10 € pro Krankenfahrt – Sie zahlen 0 €. Quittungen sammeln und bei der Kasse einreichen. Tel: 0375 28 31 53 48.

Was bedeutet Zuzahlung bei Krankenfahrten?

Bei genehmigten Krankenfahrten übernimmt die Kasse den Großteil der Kosten. Ihr Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.

Die Belastungsgrenze: 2 % bzw. 1 %

Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Pro Kalenderjahr liegt die Grenze bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke (in Dauerbehandlung, z. B. Dialyse) sind es nur 1 %. Ist die Grenze erreicht, sind Sie für den Rest des Jahres befreit.

So beantragen Sie die Befreiung

  • Quittungen sammeln: alle Zuzahlungen des Jahres (Medikamente, Fahrten, Klinik …).
  • Einkommen nachweisen: Einkommensnachweis der im Haushalt lebenden Personen.
  • Antrag bei der Kasse: Formular der Krankenkasse ausfüllen und einreichen.
  • Befreiungsausweis: Sie erhalten einen Nachweis – diesen zur Krankenfahrt mitnehmen.

Was zählt alles zu Zuzahlungen?

Zur Belastungsgrenze zählen u. a. Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte sowie Krankenfahrten. Sammeln Sie deshalb alle Quittungen über das Jahr.

SituationIhr Eigenanteil
Regel: 10 % der Fahrtkostenmin. 5 € – max. 10 € pro Fahrt
Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km)5,00 €
Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km)10,00 €
Mit Zuzahlungsbefreiung0,00 €
Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.

Kurz gemerkt

  • ✓ Belastungsgrenze: 2 % – chronisch krank 1 %
  • ✓ Quittungen das ganze Jahr sammeln
  • ✓ Antrag bei der Krankenkasse stellen
  • ✓ Mit Befreiung: 0 € Eigenanteil pro Fahrt
  • ✓ Befreiungsausweis zur Fahrt mitnehmen

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Voraussetzungen prüft Ihre Krankenkasse.

Schritt für Schritt

So kommen Sie zur Befreiung

Belege sammeln

Heben Sie alle Quittungen über Zuzahlungen eines Kalenderjahres auf. Auch die 5 bis 10 € Eigenanteil je Krankenfahrt zählen dazu.

Grenze im Blick behalten

Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung bei 1 %.

Antrag bei der Kasse

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie prüft die Belege und stellt bei Erreichen der Grenze eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.

Bescheid einmal vorzeigen

Zeigen Sie uns die Befreiung vor der ersten Fahrt. Wir hinterlegen den Zeitraum und rechnen die Fahrten dann ohne Eigenanteil direkt mit der Kasse ab.

FAQ

Fragen zur Zuzahlungsbefreiung

Werden die Zuzahlungen meiner Familie mitgezählt?
Bei gesetzlich Versicherten werden Zuzahlungen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen üblicherweise zusammengerechnet. Wie das in Ihrem Fall gilt, entscheidet Ihre Krankenkasse anhand der eingereichten Belege.
Ich habe die Befreiung erst mitten im Jahr bekommen.
Zuzahlungen aus demselben Kalenderjahr können Sie mit den Quittungen bei Ihrer Kasse einreichen. Über eine Erstattung entscheidet die Kasse anhand Ihrer Belege.
Muss ich die Befreiung bei jeder Fahrt dabeihaben?
Einmal genügt. Wir vermerken den Gültigkeitszeitraum in Ihrer Akte und rechnen alle Fahrten bis zum Ablauf unter unserer Institutionskennzeichen-Nummer 601442949 direkt mit der Kasse ab.

Fragen zur Abrechnung?

Wir kennen den Ablauf mit allen Kassen und helfen Ihnen gern weiter.