Zuzahlungsbefreiung – wie Sie den Eigenanteil auf 0 € senken
Bei Krankenfahrten zahlen Sie normalerweise 5–10 € Eigenanteil pro Fahrt. Wer die Belastungsgrenze erreicht, wird von Zuzahlungen befreit – und fährt dann kostenfrei. So funktioniert es.
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Jahr höchstens 2 % ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen, chronisch Kranke nur 1 %. Wer diese Belastungsgrenze erreicht, beantragt bei der Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres. Dann entfällt der Eigenanteil von 5–10 € pro Krankenfahrt – Sie zahlen 0 €. Quittungen sammeln und bei der Kasse einreichen. Tel: 0375 28 31 53 48.
Was bedeutet Zuzahlung bei Krankenfahrten?
Bei genehmigten Krankenfahrten übernimmt die Kasse den Großteil der Kosten. Ihr Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.
Die Belastungsgrenze: 2 % bzw. 1 %
Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Pro Kalenderjahr liegt die Grenze bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke (in Dauerbehandlung, z. B. Dialyse) sind es nur 1 %. Ist die Grenze erreicht, sind Sie für den Rest des Jahres befreit.
So beantragen Sie die Befreiung
- Quittungen sammeln: alle Zuzahlungen des Jahres (Medikamente, Fahrten, Klinik …).
- Einkommen nachweisen: Einkommensnachweis der im Haushalt lebenden Personen.
- Antrag bei der Kasse: Formular der Krankenkasse ausfüllen und einreichen.
- Befreiungsausweis: Sie erhalten einen Nachweis – diesen zur Krankenfahrt mitnehmen.
Was zählt alles zu Zuzahlungen?
Zur Belastungsgrenze zählen u. a. Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte sowie Krankenfahrten. Sammeln Sie deshalb alle Quittungen über das Jahr.
| Situation | Ihr Eigenanteil |
|---|---|
| Regel: 10 % der Fahrtkosten | min. 5 € – max. 10 € pro Fahrt |
| Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km) | 5,00 € |
| Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km) | 10,00 € |
| Mit Zuzahlungsbefreiung | 0,00 € |
Kurz gemerkt
- ✓ Belastungsgrenze: 2 % – chronisch krank 1 %
- ✓ Quittungen das ganze Jahr sammeln
- ✓ Antrag bei der Krankenkasse stellen
- ✓ Mit Befreiung: 0 € Eigenanteil pro Fahrt
- ✓ Befreiungsausweis zur Fahrt mitnehmen
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Voraussetzungen prüft Ihre Krankenkasse.
Fragen zur Abrechnung?
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