Zuzahlungsbefreiung – wie Sie den Eigenanteil auf 0 € senken
Bei Krankenfahrten zahlen Sie normalerweise 5–10 € Eigenanteil pro Fahrt. Wer die Belastungsgrenze erreicht, wird von Zuzahlungen befreit – und fährt dann kostenfrei. So funktioniert es.
Gesetzlich Versicherte zahlen pro Jahr höchstens 2 % ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen, chronisch Kranke nur 1 %. Wer diese Belastungsgrenze erreicht, beantragt bei der Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres. Dann entfällt der Eigenanteil von 5–10 € pro Krankenfahrt – Sie zahlen 0 €. Quittungen sammeln und bei der Kasse einreichen. Tel: 0375 28 31 53 48.
Was bedeutet Zuzahlung bei Krankenfahrten?
Bei genehmigten Krankenfahrten übernimmt die Kasse den Großteil der Kosten. Ihr Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.
Die Belastungsgrenze: 2 % bzw. 1 %
Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Pro Kalenderjahr liegt die Grenze bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke (in Dauerbehandlung, z. B. Dialyse) sind es nur 1 %. Ist die Grenze erreicht, sind Sie für den Rest des Jahres befreit.
So beantragen Sie die Befreiung
- Quittungen sammeln: alle Zuzahlungen des Jahres (Medikamente, Fahrten, Klinik …).
- Einkommen nachweisen: Einkommensnachweis der im Haushalt lebenden Personen.
- Antrag bei der Kasse: Formular der Krankenkasse ausfüllen und einreichen.
- Befreiungsausweis: Sie erhalten einen Nachweis – diesen zur Krankenfahrt mitnehmen.
Was zählt alles zu Zuzahlungen?
Zur Belastungsgrenze zählen u. a. Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte sowie Krankenfahrten. Sammeln Sie deshalb alle Quittungen über das Jahr.
| Situation | Ihr Eigenanteil |
|---|---|
| Regel: 10 % der Fahrtkosten | min. 5 € – max. 10 € pro Fahrt |
| Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km) | 5,00 € |
| Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km) | 10,00 € |
| Mit Zuzahlungsbefreiung | 0,00 € |
Kurz gemerkt
- ✓ Belastungsgrenze: 2 % – chronisch krank 1 %
- ✓ Quittungen das ganze Jahr sammeln
- ✓ Antrag bei der Krankenkasse stellen
- ✓ Mit Befreiung: 0 € Eigenanteil pro Fahrt
- ✓ Befreiungsausweis zur Fahrt mitnehmen
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Voraussetzungen prüft Ihre Krankenkasse.
So kommen Sie zur Befreiung
Belege sammeln
Heben Sie alle Quittungen über Zuzahlungen eines Kalenderjahres auf. Auch die 5 bis 10 € Eigenanteil je Krankenfahrt zählen dazu.
Grenze im Blick behalten
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung bei 1 %.
Antrag bei der Kasse
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie prüft die Belege und stellt bei Erreichen der Grenze eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.
Bescheid einmal vorzeigen
Zeigen Sie uns die Befreiung vor der ersten Fahrt. Wir hinterlegen den Zeitraum und rechnen die Fahrten dann ohne Eigenanteil direkt mit der Kasse ab.
Fragen zur Zuzahlungsbefreiung
Werden die Zuzahlungen meiner Familie mitgezählt?
Ich habe die Befreiung erst mitten im Jahr bekommen.
Muss ich die Befreiung bei jeder Fahrt dabeihaben?
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