Ratgeber · Krankenfahrt · Stand 2026

Zuzahlungsbefreiung – wie Sie den Eigenanteil auf 0 € senken

Bei Krankenfahrten zahlen Sie normalerweise 5–10 € Eigenanteil pro Fahrt. Wer die Belastungsgrenze erreicht, wird von Zuzahlungen befreit – und fährt dann kostenfrei. So funktioniert es.

Gesetzlich Versicherte zahlen pro Jahr höchstens 2 % ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen, chronisch Kranke nur 1 %. Wer diese Belastungsgrenze erreicht, beantragt bei der Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres. Dann entfällt der Eigenanteil von 5–10 € pro Krankenfahrt – Sie zahlen 0 €. Quittungen sammeln und bei der Kasse einreichen. Tel: 0375 28 31 53 48.

Was bedeutet Zuzahlung bei Krankenfahrten?

Bei genehmigten Krankenfahrten übernimmt die Kasse den Großteil der Kosten. Ihr Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.

Die Belastungsgrenze: 2 % bzw. 1 %

Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Pro Kalenderjahr liegt die Grenze bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke (in Dauerbehandlung, z. B. Dialyse) sind es nur 1 %. Ist die Grenze erreicht, sind Sie für den Rest des Jahres befreit.

So beantragen Sie die Befreiung

  • Quittungen sammeln: alle Zuzahlungen des Jahres (Medikamente, Fahrten, Klinik …).
  • Einkommen nachweisen: Einkommensnachweis der im Haushalt lebenden Personen.
  • Antrag bei der Kasse: Formular der Krankenkasse ausfüllen und einreichen.
  • Befreiungsausweis: Sie erhalten einen Nachweis – diesen zur Krankenfahrt mitnehmen.

Was zählt alles zu Zuzahlungen?

Zur Belastungsgrenze zählen u. a. Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte sowie Krankenfahrten. Sammeln Sie deshalb alle Quittungen über das Jahr.

SituationIhr Eigenanteil
Regel: 10 % der Fahrtkostenmin. 5 € – max. 10 € pro Fahrt
Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km)5,00 €
Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km)10,00 €
Mit Zuzahlungsbefreiung0,00 €
Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.

Kurz gemerkt

  • ✓ Belastungsgrenze: 2 % – chronisch krank 1 %
  • ✓ Quittungen das ganze Jahr sammeln
  • ✓ Antrag bei der Krankenkasse stellen
  • ✓ Mit Befreiung: 0 € Eigenanteil pro Fahrt
  • ✓ Befreiungsausweis zur Fahrt mitnehmen

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Voraussetzungen prüft Ihre Krankenkasse.

Fragen zur Abrechnung?

Wir kennen den Ablauf mit allen Kassen und helfen Ihnen gern weiter.