Ratgeber · Krankenfahrt · Stand 2026

Beförderungsschein (Formular 4) richtig ausfüllen

Der Beförderungsschein ist die Eintrittskarte zur Kassen-Abrechnung Ihrer Krankenfahrt. Wer ihn ausstellt, welche Felder wichtig sind und worauf Sie achten – hier verständlich erklärt.

Den Beförderungsschein (Verordnung einer Krankenbeförderung, Formular 4) stellt Ihr Arzt oder die Klinik aus – vor der Fahrt. Wichtig sind Grund/Diagnose, Art der Fahrt, Hin- und Rückfahrt und ob eine Dauerverordnung vorliegt. Manche Fahrten muss die Kasse vorab genehmigen. Mit dem Schein rechnet Taxi Waheed direkt mit der Kasse ab (IK 601442949); Eigenanteil 5–10 €. Tel: 0375 28 31 53 48.

Was ist der Beförderungsschein?

Der Beförderungsschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Formular 4) – ist das ärztliche Dokument, mit dem Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Ohne diesen Schein ist keine Direkt-Abrechnung mit der Kasse möglich.

Wer füllt ihn aus – und wann?

Ausgestellt wird der Schein vom behandelnden Arzt oder der Klinik – nicht von Ihnen und nicht vom Taxiunternehmen. Wichtig: Er muss vor der Fahrt vorliegen. Eine rückwirkende Ausstellung ist in der Regel nicht möglich.

Die wichtigsten Felder

  • Versichertendaten: Name, Kasse, Versichertennummer.
  • Grund der Fahrt / Diagnose: z. B. Dialyse, Chemo, stationäre Aufnahme.
  • Art der Behandlung: ambulant, stationär, vor-/nachstationär.
  • Hin- und/oder Rückfahrt: ankreuzen, was gebraucht wird.
  • Dauerverordnung: für Serienfahrten (Dialyse, Chemo) – ein Schein für die ganze Serie.
  • Start & Ziel: Wohnort und Behandlungsort.
  • Unterschrift & Stempel des Arztes.

Brauche ich eine Genehmigung der Kasse?

Fahrten zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie gelten in der Regel als genehmigt. Bei anderen ambulanten Behandlungen sowie Reha-Fahrten muss die Kasse oft vorab zustimmen – den Schein dafür einfach bei der Kasse einreichen.

Was zahle ich selbst?

Sie tragen den gesetzlichen Eigenanteil von 10 % – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Mit Zuzahlungsbefreiung zahlen Sie 0 €.

SituationIhr Eigenanteil
Regel: 10 % der Fahrtkostenmin. 5 € – max. 10 € pro Fahrt
Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km)5,00 €
Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km)10,00 €
Mit Zuzahlungsbefreiung0,00 €
Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten.

Checkliste

  • ✓ Schein vom Arzt/Klinik vor der Fahrt geholt
  • ✓ Alle Felder ausgefüllt, Unterschrift & Stempel vorhanden
  • ✓ Bei Bedarf: Genehmigung der Kasse eingeholt
  • ✓ Fahrt mind. 24 h vorher gebucht: 0375 28 31 53 48
  • ✓ Schein & Versichertenkarte zur Fahrt mitnehmen

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft Ihre Krankenkasse oder Ihre Arztpraxis weiter.

Vor der Fahrt

Damit der Schein nicht zurückkommt

Angaben zur Person

Name, Anschrift und Versichertennummer sollten mit der Krankenversichertenkarte übereinstimmen. Fehlt eine Angabe, kommt der Beleg oft zurück.

Grund und Ziel

Auf dem Schein steht, wohin und weshalb gefahren wird, etwa zur Dialyse, zur Bestrahlung oder zur Chemotherapie.

Hin- und Rückweg

Hin- und Rückfahrt gelten als zwei getrennte Fahrten. Beide werden einzeln bestätigt und einzeln abgerechnet.

Unterschriften nicht vergessen

Am häufigsten fehlen die Unterschrift der Praxis und Ihre Bestätigung nach der Fahrt. Ihren Teil holen wir gern direkt im Auto nach.

FAQ

Fragen zum Beförderungsschein

Brauche ich für jede Fahrt einen neuen Schein?
Bei einmaligen Terminen in der Regel ja. Für wiederkehrende Behandlungen stellt die Praxis meist eine Verordnung über mehrere Fahrten aus. Ob und in welchem Umfang sie genehmigt wird, entscheidet die Kasse im Einzelfall anhand der Verordnung.
Was ist, wenn ich den Schein vergessen habe?
Wir fahren Sie trotzdem. Den Schein können Sie nachreichen. Solange er fehlt, wird die Fahrt zunächst als normale Taxifahrt nach dem amtlichen Tarif berechnet.
Füllen Sie den Schein für mich aus?
Den ärztlichen Teil darf ausschließlich die Praxis ausfüllen. Die Angaben zur Fahrt, also Datum, Strecke und Unterschrift des Beförderungsunternehmens, ergänzen wir.

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