Beförderungsschein (Formular 4) richtig ausfüllen
Der Beförderungsschein ist die Eintrittskarte zur Kassen-Abrechnung Ihrer Krankenfahrt. Wer ihn ausstellt, welche Felder wichtig sind und worauf Sie achten – hier verständlich erklärt.
Den Beförderungsschein (Verordnung einer Krankenbeförderung, Formular 4) stellt Ihr Arzt oder die Klinik aus – vor der Fahrt. Wichtig sind Grund/Diagnose, Art der Fahrt, Hin- und Rückfahrt und ob eine Dauerverordnung vorliegt. Manche Fahrten muss die Kasse vorab genehmigen. Mit dem Schein rechnet Taxi Waheed direkt mit der Kasse ab (IK 601442949); Eigenanteil 5–10 €. Tel: 0375 28 31 53 48.
Was ist der Beförderungsschein?
Der Beförderungsschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Formular 4) – ist das ärztliche Dokument, mit dem Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Ohne diesen Schein ist keine Direkt-Abrechnung mit der Kasse möglich.
Wer füllt ihn aus – und wann?
Ausgestellt wird der Schein vom behandelnden Arzt oder der Klinik – nicht von Ihnen und nicht vom Taxiunternehmen. Wichtig: Er muss vor der Fahrt vorliegen. Eine rückwirkende Ausstellung ist in der Regel nicht möglich.
Die wichtigsten Felder
- Versichertendaten: Name, Kasse, Versichertennummer.
- Grund der Fahrt / Diagnose: z. B. Dialyse, Chemo, stationäre Aufnahme.
- Art der Behandlung: ambulant, stationär, vor-/nachstationär.
- Hin- und/oder Rückfahrt: ankreuzen, was gebraucht wird.
- Dauerverordnung: für Serienfahrten (Dialyse, Chemo) – ein Schein für die ganze Serie.
- Start & Ziel: Wohnort und Behandlungsort.
- Unterschrift & Stempel des Arztes.
Brauche ich eine Genehmigung der Kasse?
Fahrten zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie gelten in der Regel als genehmigt. Bei anderen ambulanten Behandlungen sowie Reha-Fahrten muss die Kasse oft vorab zustimmen – den Schein dafür einfach bei der Kasse einreichen.
Was zahle ich selbst?
Sie tragen den gesetzlichen Eigenanteil von 10 % – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Mit Zuzahlungsbefreiung zahlen Sie 0 €.
| Situation | Ihr Eigenanteil |
|---|---|
| Regel: 10 % der Fahrtkosten | min. 5 € – max. 10 € pro Fahrt |
| Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km) | 5,00 € |
| Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km) | 10,00 € |
| Mit Zuzahlungsbefreiung | 0,00 € |
Checkliste
- ✓ Schein vom Arzt/Klinik vor der Fahrt geholt
- ✓ Alle Felder ausgefüllt, Unterschrift & Stempel vorhanden
- ✓ Bei Bedarf: Genehmigung der Kasse eingeholt
- ✓ Fahrt mind. 24 h vorher gebucht: 0375 28 31 53 48
- ✓ Schein & Versichertenkarte zur Fahrt mitnehmen
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft Ihre Krankenkasse oder Ihre Arztpraxis weiter.
Damit der Schein nicht zurückkommt
Angaben zur Person
Name, Anschrift und Versichertennummer sollten mit der Krankenversichertenkarte übereinstimmen. Fehlt eine Angabe, kommt der Beleg oft zurück.
Grund und Ziel
Auf dem Schein steht, wohin und weshalb gefahren wird, etwa zur Dialyse, zur Bestrahlung oder zur Chemotherapie.
Hin- und Rückweg
Hin- und Rückfahrt gelten als zwei getrennte Fahrten. Beide werden einzeln bestätigt und einzeln abgerechnet.
Unterschriften nicht vergessen
Am häufigsten fehlen die Unterschrift der Praxis und Ihre Bestätigung nach der Fahrt. Ihren Teil holen wir gern direkt im Auto nach.
Fragen zum Beförderungsschein
Brauche ich für jede Fahrt einen neuen Schein?
Was ist, wenn ich den Schein vergessen habe?
Füllen Sie den Schein für mich aus?
Was danach kommt
Krankenfahrten Zwickau
Ablauf einer verordneten Fahrt von der Abholung bis zur Rückfahrt, mit fester Zeit und Begleitung bis zur Tür.
Abrechnung erklärt
Welchen Anteil die Kasse übernimmt und welchen Betrag Sie im Auto tatsächlich zahlen.
Zuzahlungsbefreiung
Wie Sie den Eigenanteil von 5 bis 10 € je Fahrt auf null senken, wenn Sie die Belastungsgrenze erreichen.
Krankenfahrt buchen
Schein vom Arzt, Anruf bei uns – die Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir.