Beförderungsschein (Formular 4) richtig ausfüllen
Der Beförderungsschein ist die Eintrittskarte zur Kassen-Abrechnung Ihrer Krankenfahrt. Wer ihn ausstellt, welche Felder wichtig sind und worauf Sie achten – hier verständlich erklärt.
Den Beförderungsschein (Verordnung einer Krankenbeförderung, Formular 4) stellt Ihr Arzt oder die Klinik aus – vor der Fahrt. Wichtig sind Grund/Diagnose, Art der Fahrt, Hin- und Rückfahrt und ob eine Dauerverordnung vorliegt. Manche Fahrten muss die Kasse vorab genehmigen. Mit dem Schein rechnet Taxi Waheed direkt mit der Kasse ab (IK 601442949); Eigenanteil 5–10 €. Tel: 0375 28 31 53 48.
Was ist der Beförderungsschein?
Der Beförderungsschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Formular 4) – ist das ärztliche Dokument, mit dem Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Ohne diesen Schein ist keine Direkt-Abrechnung mit der Kasse möglich.
Wer füllt ihn aus – und wann?
Ausgestellt wird der Schein vom behandelnden Arzt oder der Klinik – nicht von Ihnen und nicht vom Taxiunternehmen. Wichtig: Er muss vor der Fahrt vorliegen. Eine rückwirkende Ausstellung ist in der Regel nicht möglich.
Die wichtigsten Felder
- Versichertendaten: Name, Kasse, Versichertennummer.
- Grund der Fahrt / Diagnose: z. B. Dialyse, Chemo, stationäre Aufnahme.
- Art der Behandlung: ambulant, stationär, vor-/nachstationär.
- Hin- und/oder Rückfahrt: ankreuzen, was gebraucht wird.
- Dauerverordnung: für Serienfahrten (Dialyse, Chemo) – ein Schein für die ganze Serie.
- Start & Ziel: Wohnort und Behandlungsort.
- Unterschrift & Stempel des Arztes.
Brauche ich eine Genehmigung der Kasse?
Fahrten zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie gelten in der Regel als genehmigt. Bei anderen ambulanten Behandlungen sowie Reha-Fahrten muss die Kasse oft vorab zustimmen – den Schein dafür einfach bei der Kasse einreichen.
Was zahle ich selbst?
Sie tragen den gesetzlichen Eigenanteil von 10 % – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Mit Zuzahlungsbefreiung zahlen Sie 0 €.
| Situation | Ihr Eigenanteil |
|---|---|
| Regel: 10 % der Fahrtkosten | min. 5 € – max. 10 € pro Fahrt |
| Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km) | 5,00 € |
| Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km) | 10,00 € |
| Mit Zuzahlungsbefreiung | 0,00 € |
Checkliste
- ✓ Schein vom Arzt/Klinik vor der Fahrt geholt
- ✓ Alle Felder ausgefüllt, Unterschrift & Stempel vorhanden
- ✓ Bei Bedarf: Genehmigung der Kasse eingeholt
- ✓ Fahrt mind. 24 h vorher gebucht: 0375 28 31 53 48
- ✓ Schein & Versichertenkarte zur Fahrt mitnehmen
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft Ihre Krankenkasse oder Ihre Arztpraxis weiter.
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