Krankenfahrt mit der Krankenkasse abrechnen – Schritt für Schritt
Wer zur Dialyse, Chemo oder in die Klinik muss, kann die Taxifahrt in vielen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. So funktioniert es – vom Beförderungsschein bis zum Eigenanteil.
Kurz gesagt: Sie brauchen einen Beförderungsschein (Formular 4) vom Arzt. Damit rechnet ein zugelassenes Taxiunternehmen – wie Taxi Waheed (IK 601442949) – direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen nur den Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt), mit Zuzahlungsbefreiung 0 €.
Wann übernimmt die Kasse die Fahrtkosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten vor allem in diesen Fällen:
- Hochfrequente Behandlungen: Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie
- Dauerhafte Mobilitätseinschränkung: Pflegegrad 3, 4 oder 5
- Schwerbehinderung: Merkzeichen aG, Bl oder H im Ausweis
- Stationäre Behandlung: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung
- Reha & Anschlussheilbehandlung: nur mit vorheriger Genehmigung der Kasse
Schritt 1: Beförderungsschein vom Arzt
Ihr behandelnder Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Formular 4) aus. Bitten Sie am besten direkt in der Praxis oder Klinik darum – dort kennt man das Formular. Wichtig: Der Schein muss vor der Fahrt vorliegen, eine rückwirkende Ausstellung ist meist nicht möglich.
Schritt 2: Genehmigung der Kasse (nur bei manchen Fahrten)
Fahrten zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie gelten in der Regel als genehmigt. Bei anderen ambulanten Behandlungen sowie Reha-Fahrten muss die Kasse vorab zustimmen – reichen Sie den Schein dafür bei Ihrer Kasse ein oder fragen Sie kurz telefonisch nach.
Schritt 3: Fahrt bei einem zugelassenen Taxiunternehmen buchen
Für die Direkt-Abrechnung braucht das Taxiunternehmen eine IK-Nummer (Institutionskennzeichen) und Verträge mit den Kassen. Taxi Waheed rechnet unter IK 601442949 mit allen gesetzlichen Kassen ab. Rufen Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin an (0375 28 31 53 48) und sagen Sie dazu, ob Sie einen Rollator oder faltbaren Rollstuhl mitnehmen.
Schritt 4: Eigenanteil – das zahlen Sie selbst
| Situation | Ihr Eigenanteil |
|---|---|
| Regel: 10 % der Fahrtkosten | min. 5 € – max. 10 € pro Fahrt |
| Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km) | 5,00 € |
| Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km) | 10,00 € |
| Mit Zuzahlungsbefreiung | 0,00 € |
Checkliste für Ihre Krankenfahrt
- ✓ Beförderungsschein (Formular 4) vom Arzt geholt
- ✓ Falls nötig: Genehmigung der Kasse eingeholt (Reha, sonstige ambulante Fahrten)
- ✓ Fahrt mind. 24 h vorher gebucht: 0375 28 31 53 48
- ✓ Versichertenkarte und Schein zur Fahrt mitnehmen
- ✓ Ggf. Zuzahlungsbefreiung der Kasse dabei haben
Wie die Abrechnung bei uns läuft
Zugelassenes Unternehmen
Taxi Waheed rechnet unter der Institutionskennzeichen-Nummer 601442949 direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Nur der Eigenanteil
Im Auto zahlen Sie 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Den Rest rechnen wir mit der Kasse ab.
Befreiung wird berücksichtigt
Liegt uns eine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, entfällt auch dieser Eigenanteil und Sie zahlen im Auto nichts.
Beleg auf Wunsch
Sie erhalten eine Quittung über den gezahlten Eigenanteil. Die brauchen Sie, wenn Sie auf die jährliche Belastungsgrenze hinarbeiten.
Fragen zur Kostenübernahme
Muss ich in Vorleistung gehen?
Was passiert, wenn die Kasse ablehnt?
Und bei privater Versicherung?
Fahrten, die wir häufig abrechnen
Dialysefahrten
Feste Wochentermine mit gleichbleibender Abholzeit und Abrechnung über die Dauerverordnung.
Fahrten zum Psychiater
Diskrete Fahrten zu Terminen in der Psychiatrie, auf Wunsch mit Begleitung bis zur Anmeldung.
Krankentransport
Der Unterschied zwischen Krankenfahrt im Taxi und Krankentransport, und wann welche Form nötig ist.
Krankenfahrt buchen – wir kümmern uns um die Abrechnung
Rufen Sie mindestens 24 h vor Ihrem Termin an. Den Rest übernehmen wir.