Ratgeber · Dialyse · Stand Juni 2026

Dialysefahrt mit Dauerverordnung – ein Schein fürs ganze Quartal

Wer dreimal pro Woche zur Dialyse muss, will sich nicht jedes Mal um Papiere kümmern. Genau dafür gibt es die Dauerverordnung – so funktioniert sie.

Kurz gesagt: Die Dauerverordnung (Formular 4 mit angekreuzter Serienbehandlung) gilt für die gesamte Behandlungsserie – meist ein Quartal. Dialysefahrten gelten automatisch als genehmigt, Sie zahlen nur 5–10 € Eigenanteil pro Fahrt (mit Befreiung: 0 €). Einmal bei uns anrufen, fertig: 0375 28 31 53 48.

Was ist eine Dauerverordnung?

Eine normale Verordnung gilt für eine Fahrt – die Dauerverordnung für eine ganze Behandlungsserie. Ihr Arzt oder Ihr Dialysezentrum kreuzt auf dem Beförderungsschein (Formular 4) die höchstfrequente Behandlung an und trägt Behandlungstage und Zeitraum ein. Damit sind alle Hin- und Rückfahrten der Serie abgedeckt – typischerweise für ein Quartal, dann wird der Schein einfach erneuert.

Warum Dialysefahrten automatisch genehmigt sind

Fahrten zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie gelten nach der Krankentransport-Richtlinie als genehmigt – Sie müssen den Schein nicht erst bei der Kasse einreichen. Das unterscheidet sie von anderen ambulanten Fahrten, bei denen die Kasse vorab zustimmen muss.

So richten Sie Ihre Serienfahrten ein

1

Schein holen

Dauerverordnung im Dialysezentrum oder beim Nephrologen ausstellen lassen.

2

Einmal anrufen

Behandlungstage und -zeiten nennen – wir planen alle Fahrten fest ein, möglichst mit demselben Fahrer.

3

Nur noch fahren

Abholung pünktlich an der Haustür, Rückfahrt nach der Behandlung. Abrechnung läuft direkt mit der Kasse (IK 601442949).

Was Sie zahlen – und wann gar nichts

Pro Fahrt fallen 10 % der Fahrtkosten an – mindestens 5 €, höchstens 10 €. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Wichtig für Dialyse-Patienten: Die Zuzahlungen erreichen schnell die Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, chronisch Kranke 1 %) – dann stellt Ihre Kasse eine Zuzahlungsbefreiung aus und Sie zahlen 0 €. Befreiung unbedingt beantragen und uns vorzeigen.

Checkliste Dauerverordnung

  • ✓ Dauerverordnung (Formular 4, Serienbehandlung) vom Dialysezentrum
  • ✓ Zuzahlungsbefreiung bei der Kasse prüfen/beantragen
  • ✓ Einmal anrufen: Tage & Zeiten durchgeben – 0375 28 31 53 48
  • ✓ Zum Quartalsende: neuen Schein ausstellen lassen
Ablauf

Was eine Dauerverordnung im Alltag bedeutet

Ein Schein statt vieler Einzelscheine

Bei Dialyse fallen meist drei Fahrten pro Woche über Monate an. Eine Verordnung über einen längeren Zeitraum erspart Ihnen den Weg in die Praxis vor jeder einzelnen Fahrt.

Die Kasse muss zustimmen

Fahrten zur Dialyse gehören zu den Fällen, in denen eine Genehmigung möglich ist. Ob und in welchem Umfang sie erteilt wird, entscheidet Ihre Krankenkasse anhand der ärztlichen Verordnung.

Feste Zeiten, feste Abläufe

Wir hinterlegen Ihre Dialysetage einmal. Danach steht das Fahrzeug ohne erneute Bestellung bereit, und die Rückfahrt planen wir passend zum Ende der Behandlung.

Abrechnung läuft über uns

Liegt die genehmigte Verordnung vor, rechnen wir direkt mit der Kasse ab – über die IK 601442949. Für Sie bleibt der Eigenanteil von 5 bis 10 Euro, mit Befreiung nichts.

Kurz erklärt

Was eine Dauerverordnung leistet

Ein Formular für viele Fahrten

Statt für jede einzelne Fahrt stellt die Praxis eine Verordnung für einen Zeitraum aus. Damit sind alle Fahrten in diesem Zeitraum erfasst.

Dialyse ist ein Sonderfall

Fahrten zur Dialyse gehören zu den Behandlungen, die nach den Krankentransport-Richtlinien ohne gesonderte Genehmigung möglich sind. Über den Einzelfall entscheidet die Kasse anhand der Verordnung.

Drei Termine pro Woche

Eine Dialyse läuft meist dreimal wöchentlich. Hin- und Rückweg zählen als zwei Fahrten, die Zuzahlung fällt deshalb pro Richtung an.

Eigenanteil und Befreiung

Pro Fahrt sind zehn Prozent zu zahlen, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen.

Häufige Fragen

Fragen zur Dauerverordnung

Wie lange gilt eine Dauerverordnung?
Den Zeitraum legt die verordnende Praxis fest, oft ein Quartal oder ein anderer klar benannter Abschnitt. Läuft er ab, brauchen Sie eine neue Verordnung. Maßgeblich ist immer das, was auf dem Formular eingetragen ist.
Muss ich die Verordnung zu jeder Fahrt mitbringen?
Nein. Für die Abrechnung genügt uns das Original einmal. Danach müssen Sie zu den einzelnen Terminen nichts mitbringen – wir rechnen über unser Institutionskennzeichen 601442949 direkt mit Ihrer Kasse ab.
Was gilt, wenn ein Dialysetermin verschoben wird?
Die Verordnung bleibt gültig, sie ist nicht an eine bestimmte Uhrzeit gebunden. Melden Sie uns die neue Zeit telefonisch oder per WhatsApp, dann fahren wir entsprechend.

Dialysefahrten einrichten

Ein Anruf – und Ihre Fahrten sind fürs ganze Quartal geregelt.