Krankentransport in Zwickau – sitzend & sicher zum Termin
Für gehfähige und sitzende Patienten übernehmen wir die Fahrt zu Arzt, Klinik, Dialyse oder Reha – mit direkter Abrechnung über Ihre Krankenkasse. Einen faltbaren Rollstuhl nehmen wir selbstverständlich mit.
Wir befördern sitzende, gehfähige Patienten in Zwickau und Umgebung – zu Klinik, Praxis, Dialyse, Chemo oder Reha. Mit Beförderungsschein (Formular 4) rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab (IK 601442949); Ihr Eigenanteil beträgt nur 5–10 € pro Fahrt (mit Befreiung 0 €). Faltbarer Rollstuhl und Rollator werden mitgenommen. Einen liegenden Krankentransport mit medizinischer Betreuung führen wir nicht durch – dafür ist der Rettungs- bzw. Krankentransportdienst zuständig.
Krankenfahrt, Krankentransport oder Rettungsdienst?
Die Begriffe werden oft verwechselt. So finden Sie das Richtige für sich:
Krankenfahrt (sitzend)
Gehfähige Patienten im Taxi/Großraumwagen zu planbaren Terminen. Faltrollstuhl & Rollator inklusive. Kassen-Abrechnung mit Schein.
Qualifizierter Krankentransport (KTW)
Liegender Transport mit medizinischer Betreuung. Übernimmt der Krankentransportdienst – nicht das Taxi.
Rettungswagen (RTW)
Akuter Notfall mit Lebensgefahr. Immer den Rettungsdienst über die 112 rufen.
Mit Rollstuhl unterwegs? Kein Problem.
- ✓ Faltbarer Rollstuhl & Rollator werden sicher im Fahrzeug verstaut
- ✓ Voraussetzung: Sie können in den Pkw oder Großraumwagen umsteigen
- ✓ Hilfe beim Ein- und Aussteigen ist selbstverständlich
- ✓ Begleitperson fährt kostenfrei mit
- ✗ Elektrorollstühle bitte vorab anfragen – wir koordinieren das passende Fahrzeug
So läuft Ihre Fahrt ab
Beförderungsschein
Formular 4 vom Arzt ausstellen lassen (für die Kassen-Abrechnung).
Termin anrufen
Mindestens 24 h vorher: 0375 28 31 53 48. Rollstuhl/Begleitung gleich mit angeben.
Wir fahren Sie
Abholung an der Haustür, sicher hin und zurück.
Abrechnung
Direkt mit der Kasse. Sie zahlen nur 5–10 € – oder 0 € mit Befreiung.
Häufige Fragen zum Krankentransport
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Nehmen Sie einen Rollstuhl mit?
Machen Sie liegenden Krankentransport?
Rechnen Sie mit der Krankenkasse ab?
Brauche ich einen Beförderungsschein?
Wer bezahlt, wenn die Kasse die Fahrt nicht genehmigt?
Wie lange vorher sollte ich eine solche Fahrt anmelden?
Was ein Taxi fahren darf – und was nicht
Sitzende Beförderung
Wir befördern Fahrgäste sitzend im Pkw oder Großraumtaxi. Wer selbständig oder mit etwas Hilfe einsteigen kann, ist bei uns richtig.
Grenze zum Rettungsdienst
Liegendtransport, Tragestuhl mit medizinischer Betreuung und akute Notfälle gehören zum Rettungsdienst. Im Notfall gilt immer die 112.
Genehmigt und geprüft
Wir fahren mit Taxikonzession nach § 47 Abs. 2 PBefG, erteilt vom Landratsamt Zwickau, und unterliegen den Pflichten der BOKraft.
Abrechnung mit der Kasse
Bei gültiger Verordnung rechnen wir direkt über unser Institutionskennzeichen 601442949 ab. Sie tragen nur den gesetzlichen Eigenanteil.
Passende Fahrten und Hintergründe
Beförderungsschein ausfüllen
Welche Felder die Praxis ankreuzen muss, damit die Kasse die Fahrt genehmigt.
Fahrt nach der Entlassung
Abholung an der Station, auch wenn der Entlassungstermin erst am Morgen feststeht.
Seniorenfahrdienst
Begleitung von der Wohnungstür bis ins Wartezimmer, auch ohne Verordnung.
Termin vereinbaren – persönlich
Sagen Sie uns Termin, Ziel und ob Sie Rollstuhl oder Begleitung brauchen. Wir kümmern uns um den Rest.