Krankenbeförderung · IK 601442949

Krankentransport in Zwickau – sitzend & sicher zum Termin

Für gehfähige und sitzende Patienten übernehmen wir die Fahrt zu Arzt, Klinik, Dialyse oder Reha – mit direkter Abrechnung über Ihre Krankenkasse. Einen faltbaren Rollstuhl nehmen wir selbstverständlich mit.

Krankentransport Zwickau: sitzende Krankenfahrt mit Taxi Waheed zu Klinik und Therapie

Wir befördern sitzende, gehfähige Patienten in Zwickau und Umgebung – zu Klinik, Praxis, Dialyse, Chemo oder Reha. Mit Beförderungsschein (Formular 4) rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab (IK 601442949); Ihr Eigenanteil beträgt nur 5–10 € pro Fahrt (mit Befreiung 0 €). Faltbarer Rollstuhl und Rollator werden mitgenommen. Einen liegenden Krankentransport mit medizinischer Betreuung führen wir nicht durch – dafür ist der Rettungs- bzw. Krankentransportdienst zuständig.

Richtig einordnen

Krankenfahrt, Krankentransport oder Rettungsdienst?

Die Begriffe werden oft verwechselt. So finden Sie das Richtige für sich:

Das machen wir

Krankenfahrt (sitzend)

Gehfähige Patienten im Taxi/Großraumwagen zu planbaren Terminen. Faltrollstuhl & Rollator inklusive. Kassen-Abrechnung mit Schein.

Rettungs-/Krankentransportdienst

Qualifizierter Krankentransport (KTW)

Liegender Transport mit medizinischer Betreuung. Übernimmt der Krankentransportdienst – nicht das Taxi.

Notfall · 112

Rettungswagen (RTW)

Akuter Notfall mit Lebensgefahr. Immer den Rettungsdienst über die 112 rufen.

Mit Rollstuhl unterwegs? Kein Problem.

  • Faltbarer Rollstuhl & Rollator werden sicher im Fahrzeug verstaut
  • ✓ Voraussetzung: Sie können in den Pkw oder Großraumwagen umsteigen
  • ✓ Hilfe beim Ein- und Aussteigen ist selbstverständlich
  • ✓ Begleitperson fährt kostenfrei mit
  • Elektrorollstühle bitte vorab anfragen – wir koordinieren das passende Fahrzeug
Ablauf

So läuft Ihre Fahrt ab

01

Beförderungsschein

Formular 4 vom Arzt ausstellen lassen (für die Kassen-Abrechnung).

02

Termin anrufen

Mindestens 24 h vorher: 0375 28 31 53 48. Rollstuhl/Begleitung gleich mit angeben.

03

Wir fahren Sie

Abholung an der Haustür, sicher hin und zurück.

04

Abrechnung

Direkt mit der Kasse. Sie zahlen nur 5–10 € – oder 0 € mit Befreiung.

FAQ

Häufige Fragen zum Krankentransport

Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Eine Krankenfahrt (sitzend) befördert gehfähige Patienten im Taxi zu medizinischen Terminen – das bieten wir an. Ein qualifizierter Krankentransport (KTW) ist für liegende Patienten mit medizinischer Betreuung; dafür ist der Krankentransport-/Rettungsdienst zuständig. Ein Rettungswagen (Notfall) wird über die 112 gerufen.
Nehmen Sie einen Rollstuhl mit?
Ja. Einen faltbaren Rollstuhl oder Rollator nehmen wir problemlos mit – Voraussetzung ist, dass Sie in den Pkw oder Großraumwagen umsteigen können. Der zusammengeklappte Rollstuhl wird sicher verstaut. Elektrische Rollstühle bitte vorab anfragen.
Machen Sie liegenden Krankentransport?
Nein. Liegendtransport und Transporte mit medizinischer Betreuung übernimmt der Krankentransport- bzw. Rettungsdienst. Wir befördern ausschließlich sitzende, gehfähige Patienten.
Rechnen Sie mit der Krankenkasse ab?
Ja, mit allen gesetzlichen Krankenkassen direkt (IK 601442949). Die komplette Kassenliste und Details finden Sie auf unserer Seite Krankenfahrten.
Brauche ich einen Beförderungsschein?
Für die Kassen-Abrechnung ja: Das Formular 4 stellt Ihr behandelnder Arzt aus. Ohne Schein fahren wir Sie selbstverständlich auch – dann als normale Taxifahrt nach Tarif.

Termin vereinbaren – persönlich

Sagen Sie uns Termin, Ziel und ob Sie Rollstuhl oder Begleitung brauchen. Wir kümmern uns um den Rest.