Wundversorgung · Verbandswechsel · Infusion

Fahrten zur Wundversorgung & regelmäßigen Behandlung

Zum Verbandswechsel, zur Wundversorgung, zu Infusionen oder Spritzen müssen viele regelmäßig in die Praxis. Wir fahren Sie zuverlässig zu festen Zeiten hin und zurück – mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen.

Fahrt zur Wundversorgung Zwickau – Taxi Waheed bringt Patienten zur Behandlung

Zu Wundversorgung, Verbandswechsel, Infusionen oder Spritzen fahren wir Sie regelmäßig zu festen Zeiten hin und zurück. Bei ärztlicher Verordnung rechnen wir direkt mit der Kasse ab (IK 601442949); Eigenanteil 5–10 €. Einmal einrichten genügt: 0375 28 31 53 48.

So einfach geht es

Einmal einrichten – dann läuft es

1 · Verordnung

Schein vom Arzt

Bei regelmäßiger Behandlung stellt der Arzt den Beförderungsschein aus – oft als Dauerverordnung.

2 · Zeiten planen

Feste Termine

Sie nennen uns Ihre Behandlungstage – wir planen Hin- und Rückfahrt fest ein.

3 · Zuverlässig

Pünktlich da

Pünktliche Abholung an der Haustür, Hilfe beim Einsteigen, sichere Rückfahrt.

Ziele & Leistungen

Wohin wir Sie zur Behandlung fahren

Hausarzt & Wundpraxen

Zum Verbandswechsel und zur Wundversorgung in Praxen und Wundzentren.

Diabetologie & Infusion

Zu Infusions- und Diabetes-Behandlungen, Spritzen und Kontrollen.

Serienfahrten

Bei regelmäßiger Behandlung als Serie mit Dauerverordnung planbar.

Aus dem Umland

Werdau, Glauchau & Co. – siehe Servicegebiet.

FAQ

Häufige Fragen – Fahrten zur Wundversorgung

Zahlt die Kasse die Fahrt zur Wundversorgung?
Bei regelmäßiger, ärztlich verordneter Behandlung ja – mit Beförderungsschein, Eigenanteil 5–10 €, mit Befreiung 0 €.
Brauche ich für jede Fahrt einen Schein?
Bei längeren Behandlungsserien genügt oft eine Dauerverordnung.
Fahren Sie zu festen Zeiten?
Ja. Wir planen Ihre Behandlungstermine fest ein – auf Wunsch mit festem Fahrer.
Helfen Sie beim Ein- und Aussteigen?
Ja, immer. Rollator und faltbarer Rollstuhl fahren kostenlos mit.

Behandlungsfahrten einrichten

Ein Anruf genügt – Ihre regelmäßigen Fahrten zur Behandlung sind geregelt.