Fahrten nach Arbeitsunfall (BG) in Zwickau
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall bringen wir Sie zum Durchgangsarzt (D-Arzt), zur BG-Klinik oder zur Reha – die notwendigen Fahrtkosten trägt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), meist ohne Eigenanteil für Sie.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall fahren wir Sie zum Durchgangsarzt (D-Arzt), zur BG-Klinik und zur Reha. Die notwendigen Fahrtkosten trägt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) – anders als bei der Krankenkasse meist ohne Eigenanteil. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der BG ab. Termin: 0375 28 31 53 48.
Nach dem Unfall gut versorgt
Durchgangsarzt
Nach einem Arbeitsunfall geht es zuerst zum Durchgangsarzt (D-Arzt) – wir bringen Sie hin.
Hin & zurück
Pünktliche Abholung an Haustür oder Arbeitsplatz, sichere Fahrt, Hilfe beim Einsteigen.
Ohne Eigenanteil
Die notwendigen Fahrtkosten trägt die Berufsgenossenschaft – meist ohne Eigenanteil.
Wohin wir nach dem Unfall fahren
Durchgangsarzt (D-Arzt)
Zur unfallchirurgischen Erstversorgung beim D-Arzt – auch kurzfristig.
BG-Klinik & Unfallchirurgie
Zur stationären Behandlung, OP und Nachsorge nach dem Arbeitsunfall.
Reha nach Arbeitsunfall
Zur BG-Reha und Wiedereingliederung – auf Wunsch als Serienfahrt.
Kontroll- & Nachsorge
Regelmäßige Kontroll- und Therapietermine bis zur Genesung.
Häufige Fragen – Fahrten nach Arbeitsunfall (BG)
Wer zahlt die Fahrt nach einem Arbeitsunfall?
Brauche ich eine Verordnung?
Gilt das auch für Wegeunfälle?
Geht das auch kurzfristig?
Muss mein Arbeitgeber die Fahrt genehmigen?
Was ist ein Wegeunfall genau?
Können Sie mich auch zur Physiotherapie im Heilverfahren fahren?
Was bei BG-Fahrten anders läuft
Die Berufsgenossenschaft zahlt
Nach einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall trägt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft die Fahrtkosten – nicht die Krankenkasse. Einen Eigenanteil wie bei Krankenfahrten gibt es dabei üblicherweise nicht.
Zum Durchgangsarzt und zurück
Die erste Anlaufstelle nach einem Arbeitsunfall ist meist ein Durchgangsarzt. Wir fahren Sie dorthin, zu Kontrollterminen und zu allen weiteren Behandlungen im Heilverfahren.
Nachweise sauber dokumentiert
Damit die Abrechnung funktioniert, brauchen wir Datum, Ziel und den Unfallbezug. Wir stellen Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber eine nachvollziehbare Rechnung aus.
Auch zur berufsgenossenschaftlichen Klinik
Wenn die Behandlung in einer spezialisierten Unfallklinik stattfindet, fahren wir auch über größere Entfernungen – ab 50 Kilometern zu einem vorher vereinbarten Festpreis.
Weitere Fahrten nach Verletzungen
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Ein Anruf genügt – wir fahren zum D-Arzt und rechnen auf Wunsch direkt mit der BG ab.