Ratgeber · Dialyse · Stand Juni 2026

Dialysefahrt mit Dauerverordnung – ein Schein fürs ganze Quartal

Wer dreimal pro Woche zur Dialyse muss, will sich nicht jedes Mal um Papiere kümmern. Genau dafür gibt es die Dauerverordnung – so funktioniert sie.

Kurz gesagt: Die Dauerverordnung (Formular 4 mit angekreuzter Serienbehandlung) gilt für die gesamte Behandlungsserie – meist ein Quartal. Dialysefahrten gelten automatisch als genehmigt, Sie zahlen nur 5–10 € Eigenanteil pro Fahrt (mit Befreiung: 0 €). Einmal bei uns anrufen, fertig: 0375 28 31 53 48.

Was ist eine Dauerverordnung?

Eine normale Verordnung gilt für eine Fahrt – die Dauerverordnung für eine ganze Behandlungsserie. Ihr Arzt oder Ihr Dialysezentrum kreuzt auf dem Beförderungsschein (Formular 4) die höchstfrequente Behandlung an und trägt Behandlungstage und Zeitraum ein. Damit sind alle Hin- und Rückfahrten der Serie abgedeckt – typischerweise für ein Quartal, dann wird der Schein einfach erneuert.

Warum Dialysefahrten automatisch genehmigt sind

Fahrten zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie gelten nach der Krankentransport-Richtlinie als genehmigt – Sie müssen den Schein nicht erst bei der Kasse einreichen. Das unterscheidet sie von anderen ambulanten Fahrten, bei denen die Kasse vorab zustimmen muss.

So richten Sie Ihre Serienfahrten ein

1

Schein holen

Dauerverordnung im Dialysezentrum oder beim Nephrologen ausstellen lassen.

2

Einmal anrufen

Behandlungstage und -zeiten nennen – wir planen alle Fahrten fest ein, möglichst mit demselben Fahrer.

3

Nur noch fahren

Abholung pünktlich an der Haustür, Rückfahrt nach der Behandlung. Abrechnung läuft direkt mit der Kasse (IK 601442949).

Was Sie zahlen – und wann gar nichts

Pro Fahrt fallen 10 % der Fahrtkosten an – mindestens 5 €, höchstens 10 €. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Wichtig für Dialyse-Patienten: Die Zuzahlungen erreichen schnell die Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, chronisch Kranke 1 %) – dann stellt Ihre Kasse eine Zuzahlungsbefreiung aus und Sie zahlen 0 €. Befreiung unbedingt beantragen und uns vorzeigen.

Checkliste Dauerverordnung

  • ✓ Dauerverordnung (Formular 4, Serienbehandlung) vom Dialysezentrum
  • ✓ Zuzahlungsbefreiung bei der Kasse prüfen/beantragen
  • ✓ Einmal anrufen: Tage & Zeiten durchgeben – 0375 28 31 53 48
  • ✓ Zum Quartalsende: neuen Schein ausstellen lassen

Dialysefahrten einrichten

Ein Anruf – und Ihre Fahrten sind fürs ganze Quartal geregelt.