Ratgeber · Krankenfahrt · Stand Juni 2026

Krankenfahrt mit der Krankenkasse abrechnen – Schritt für Schritt

Wer zur Dialyse, Chemo oder in die Klinik muss, kann die Taxifahrt in vielen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. So funktioniert es – vom Beförderungsschein bis zum Eigenanteil.

Kurz gesagt: Sie brauchen einen Beförderungsschein (Formular 4) vom Arzt. Damit rechnet ein zugelassenes Taxiunternehmen – wie Taxi Waheed (IK 601442949) – direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen nur den Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt), mit Zuzahlungsbefreiung 0 €.

Wann übernimmt die Kasse die Fahrtkosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten vor allem in diesen Fällen:

  • Hochfrequente Behandlungen: Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie
  • Dauerhafte Mobilitätseinschränkung: Pflegegrad 3, 4 oder 5
  • Schwerbehinderung: Merkzeichen aG, Bl oder H im Ausweis
  • Stationäre Behandlung: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung
  • Reha & Anschlussheilbehandlung: nur mit vorheriger Genehmigung der Kasse

Schritt 1: Beförderungsschein vom Arzt

Ihr behandelnder Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung (Formular 4) aus. Bitten Sie am besten direkt in der Praxis oder Klinik darum – dort kennt man das Formular. Wichtig: Der Schein muss vor der Fahrt vorliegen, eine rückwirkende Ausstellung ist meist nicht möglich.

Schritt 2: Genehmigung der Kasse (nur bei manchen Fahrten)

Fahrten zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie gelten in der Regel als genehmigt. Bei anderen ambulanten Behandlungen sowie Reha-Fahrten muss die Kasse vorab zustimmen – reichen Sie den Schein dafür bei Ihrer Kasse ein oder fragen Sie kurz telefonisch nach.

Schritt 3: Fahrt bei einem zugelassenen Taxiunternehmen buchen

Für die Direkt-Abrechnung braucht das Taxiunternehmen eine IK-Nummer (Institutionskennzeichen) und Verträge mit den Kassen. Taxi Waheed rechnet unter IK 601442949 mit allen gesetzlichen Kassen ab. Rufen Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin an (0375 28 31 53 48) und sagen Sie dazu, ob Sie einen Rollator oder faltbaren Rollstuhl mitnehmen.

Schritt 4: Eigenanteil – das zahlen Sie selbst

SituationIhr Eigenanteil
Regel: 10 % der Fahrtkostenmin. 5 € – max. 10 € pro Fahrt
Beispiel: Fahrt für 20,50 € (5 km)5,00 €
Beispiel: Fahrt für 133,00 € (50 km)10,00 €
Mit Zuzahlungsbefreiung0,00 €
Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Kasse.

Checkliste für Ihre Krankenfahrt

  • ✓ Beförderungsschein (Formular 4) vom Arzt geholt
  • ✓ Falls nötig: Genehmigung der Kasse eingeholt (Reha, sonstige ambulante Fahrten)
  • ✓ Fahrt mind. 24 h vorher gebucht: 0375 28 31 53 48
  • ✓ Versichertenkarte und Schein zur Fahrt mitnehmen
  • ✓ Ggf. Zuzahlungsbefreiung der Kasse dabei haben

Krankenfahrt buchen – wir kümmern uns um die Abrechnung

Rufen Sie mindestens 24 h vor Ihrem Termin an. Den Rest übernehmen wir.